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Anmeldebescheinigung in Österreich

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Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis - aber diese Bescheinigung schon. Wer sie versäumt, verliert nicht sein Aufenthaltsrecht, steht aber ohne den Nachweis da, den Behörden und Banken sehen wollen.

4 Monate
Frist ab der Einreise
44 €
Gebühr in Wien ab 1. Jänner 2026
5 Jahre
bis zum Daueraufenthalt

Die Anmeldebescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Ihr Recht, sich in Österreich niederzulassen, haben Sie als Unionsbürger ohnehin - die Bescheinigung hält es nur fest. Verpflichtend ist sie trotzdem, sobald Sie länger als drei Monate bleiben wollen.

Vier Monate, dann sollte sie beantragt sein

Der Antrag ist spätestens vier Monate nach der Einreise persönlich bei der Niederlassungsbehörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist - in der Regel die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft.

Diese Frist wird häufig mit der Drei-Tage-Frist des Meldezettels verwechselt. Beides sind verschiedene Vorgänge bei verschiedenen Behörden: Der Meldezettel sagt der Gemeinde, wo Sie wohnen; die Anmeldebescheinigung bestätigt Ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht.

Was die Behörde sehen will

Zum Antragsformular und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass kommen Nachweise, die sich nach Ihrer Situation richten:

PersonengruppeNachzuweisenÜbliche Belege
Arbeitnehmer und SelbständigeErwerbstätigkeit in ÖsterreichDienstvertrag, Lohnzettel, Honorarnoten, Einkommensteuererklärung, Gewerbeberechtigung
Nicht-ErwerbstätigeExistenzmittel und KrankenversicherungRentenbescheid, Kontoauszüge, Vermögensnachweise, Versicherungsbestätigung
StudierendeAusbildung, Existenzmittel und KrankenversicherungInskriptionsbestätigung oder Schulbesuchsbestätigung, dazu die Nachweise der Nicht-Erwerbstätigen

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen der ersten und der zweiten Zeile. Wer in Österreich arbeitet, weist schlicht die Tätigkeit nach. Wer nicht erwerbstätig ist, muss zeigen, dass er sich selbst trägt: ausreichende Existenzmittel und ein umfassender Krankenversicherungsschutz für sich und die Angehörigen.

Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Maßstab ist, dass Sie während des Aufenthalts weder Sozialhilfe noch Ausgleichszulage brauchen. In der Praxis orientieren sich die Behörden an den Richtsätzen der Ausgleichszulage. Wer eine Rente bezieht, legt den Bescheid vor; bei Vermögen kommen Kontoauszüge und Depotauszüge in Betracht.

Was sie kostet

In Wien fallen ab 1. Jänner 2026 insgesamt 44 Euro an, zusammengesetzt aus Bundesverwaltungsabgabe und Gebühren nach dem Gebührengesetz. Da die Beträge angepasst werden, lohnt vor dem Termin ein Anruf bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde ist im Unterschied dazu kostenlos.

Nach fünf Jahren fallen die Nachweise weg

Wer sich fünf Jahre durchgehend rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat, kann eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Sie ist der Schlusspunkt: Erwerbstätigkeit, Existenzmittel und Versicherungsschutz müssen dann nicht mehr nachgewiesen werden.

Vorbereitung in vier Schritten

  1. Meldezettel zuerst. Ohne gemeldeten Hauptwohnsitz fehlt der Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der Behörde.
  2. Krankenversicherung klären. Bei Nicht-Erwerbstätigen ist sie Voraussetzung, nicht Beiwerk - Details auf der Seite zur Krankenversicherung.
  3. Nachweise sammeln. Je nach Gruppe Dienstvertrag und Lohnzettel oder Rentenbescheid, Kontoauszüge und Versicherungsbestätigung.
  4. Termin vereinbaren. Der Antrag ist persönlich zu stellen, und die Wartezeiten sind je nach Behörde unterschiedlich.

Häufige Fragen

Ist die Anmeldebescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Als EU-Bürger haben Sie das Aufenthaltsrecht bereits kraft Unionsrechts, die Bescheinigung dokumentiert es nur. Sie ist trotzdem verpflichtend, wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, und innerhalb von vier Monaten ab der Einreise zu beantragen.

Wo beantrage ich sie?

Bei der Niederlassungsbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Das ist in der Regel die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Der Antrag ist persönlich zu stellen.

Was kostet sie?

In Wien fallen ab 1. Jänner 2026 insgesamt 44 Euro an. Die Gebühren setzen sich aus Bundesverwaltungsabgabe und Gebühren nach dem Gebührengesetz zusammen; erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde nach dem aktuellen Betrag.

Wie viel Geld muss ich nachweisen?

Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Maßstab ist, dass Sie während des Aufenthalts weder Sozialhilfe noch Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen. In der Praxis orientieren sich die Behörden an den Richtsätzen der Ausgleichszulage. Rentenbescheid, Kontoauszüge und Vermögensnachweise sind die üblichen Belege.

Was passiert nach fünf Jahren?

Nach fünf Jahren durchgehendem rechtmäßigem Aufenthalt können Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Ab dann müssen Sie Erwerbstätigkeit, Existenzmittel oder Versicherungsschutz nicht mehr nachweisen.

Der nächste Schritt

Stand und Quellen

Stand Juli 2026. Grundlage sind die Angaben der Stadt Wien zur Anmeldebescheinigung für Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit samt Unterlagenliste und Gebühren sowie die Darstellung von oesterreich.gv.at zum Aufenthaltsrecht für EU-Bürger. Rechtsgrundlagen sind das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und die zugehörige Durchführungsverordnung. Gebühren und Unterlagenanforderungen können sich je nach Bundesland unterscheiden; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Niederlassungsbehörde.