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Freizeitwohnsitz in Österreich

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Der Begriff entscheidet darüber, ob aus dem gekauften Haus ein Ferienhaus werden darf. Wer ihn übersieht, riskiert ein Nutzungsverbot und eine Strafe, die in Tirol bis zu 80.000 Euro reicht.

8 %
Obergrenze je Tiroler Gemeinde
80.000 €
Höchststrafe bei unzulässiger Nutzung
§ 13
Tiroler Raumordnungsgesetz 2022

Ein Freizeitwohnsitz ist keine Eigenschaft, die man einer Immobilie durch Kauf verleiht. Er ist eine raumordnungsrechtliche Kategorie, die an der Immobilie hängt - und in den Alpenregionen streng bewirtschaftet wird. Wer das übersieht, besitzt am Ende ein Haus, das er nur bewohnen darf, wenn er dort seinen Lebensmittelpunkt hat.

Die Definition entscheidet über die Nutzung

Das Tiroler Raumordnungsgesetz beschreibt Freizeitwohnsitze als Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden und nicht der Befriedigung eines ganzjährigen Wohnbedürfnisses dienen.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens knüpft die Einordnung an die tatsächliche Nutzung an, nicht an den Meldezettel und nicht an die Absicht. Zweitens ist der Gegenbegriff nicht „Zweitwohnsitz", sondern ganzjähriger Wohnbedarf am Lebensmittelpunkt. Wer in Deutschland lebt und arbeitet und in Tirol ein Haus für die Ferien kauft, will einen Freizeitwohnsitz - ganz gleich, wie er es nennt.

Das Verzeichnis, das vor dem Kauf zu prüfen ist

Die Tiroler Gemeinden führen ein Freizeitwohnsitzverzeichnis. Steht eine Immobilie dort nicht drin, ist die Nutzung als Freizeitwohnsitz grundsätzlich unzulässig. Damit ist die Prüfung vor dem Kauf im Kern einfach - man muss sie nur machen.

Fragen Sie die Gemeinde, nicht den Verkäufer. Eine Zusage im Verkaufsgespräch, ein Hinweis im Inserat oder die Tatsache, dass der Vorbesitzer das Haus jahrelang als Ferienhaus genutzt hat, ersetzen die Eintragung nicht. Lassen Sie sich die Zulässigkeit schriftlich von der Gemeinde bestätigen, bevor Sie unterschreiben.

Warum neue kaum noch entstehen

Übersteigt der Anteil der Freizeitwohnsitze an allen Wohnungen einer Gemeinde acht Prozent, bleibt der Wohnraum der ansässigen Bevölkerung vorbehalten. In den touristisch interessanten Orten ist diese Marke längst erreicht. Neue Freizeitwohnsitze werden dort nicht mehr geschaffen.

Was gehandelt wird, sind daher fast ausschließlich Bestandsobjekte, deren Zulässigkeit aus früheren Jahren stammt. Diese Knappheit erklärt die Preise - und sie erklärt, warum Angebote, die als Ferienimmobilie beworben werden, besonders sorgfältig zu prüfen sind. Seit 1. September 2022 verlangen die ausgewiesenen Vorbehaltsgemeinden beim Erwerb zusätzlich eine Freizeitwohnsitzerklärung - in Tirol seit 1. Jänner 2026 in 180 der 277 Gemeinden, siehe Immobilie kaufen in Tirol.

Was die unzulässige Nutzung kostet

Wer eine Immobilie unzulässig als Freizeitwohnsitz nutzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann dafür eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Euro verhängen; für die leichteren Tatbestände liegt der Rahmen bei bis zu 6.000 Euro. Dazu kommt regelmäßig ein Nutzungsverbot der Gemeinde.

Das ist die eigentliche Härte: Nicht die Strafe allein, sondern der Umstand, dass die Immobilie ihren Zweck verliert. Sie bleibt Ihr Eigentum, aber die Ferien darin sind vorbei.

In den anderen Bundesländern

Raumordnung ist Landessache, und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Salzburg arbeitet mit Beschränkungsgemeinden und verlangt seit der Novelle 2023 beim Erwerb eine Erklärung über die beabsichtigte Nutzung. Vorarlberg knüpft an die Dauer der Nutzung an. Die östlichen Bundesländer sind zurückhaltender, weil der Druck auf den Wohnungsmarkt geringer ist.

Eine allgemeine Regel lässt sich daraus nicht ableiten. Was zählt, ist die Rechtslage des Bundeslandes und die Situation der konkreten Gemeinde - beides ändert sich, und beides muss vor dem Kauf geklärt werden.

Vor dem Kauf zu klären

  1. Ist die Immobilie im Freizeitwohnsitzverzeichnis eingetragen? Schriftlich von der Gemeinde bestätigen lassen.
  2. Liegt sie in einer Vorbehaltsgemeinde? Dann gehört die Erklärung in den Ablauf des Kaufs eingeplant.
  3. Wie hat der Vorbesitzer die Immobilie genutzt? Eine langjährige faktische Nutzung ersetzt keine Eintragung, kann aber Hinweise geben.
  4. Welche Abgaben fallen an? Freizeitwohnsitz- und Zweitwohnsitzabgaben legen die Gemeinden innerhalb des Landesrahmens fest.
  5. Ist Vermietung geplant? Touristische Vermietung ist raumordnungsrechtlich etwas anderes und braucht eine eigene Grundlage.

Häufige Fragen

Was ist ein Freizeitwohnsitz?

Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz sind Freizeitwohnsitze Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden und nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen. Entscheidend ist also die tatsächliche Nutzung, nicht der Meldezettel.

Woran erkenne ich, ob eine Immobilie als Freizeitwohnsitz genutzt werden darf?

In Tirol führen die Gemeinden ein Freizeitwohnsitzverzeichnis. Ist eine Immobilie dort nicht eingetragen, ist die Nutzung als Freizeitwohnsitz grundsätzlich unzulässig. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben im Inserat oder auf Zusagen des Verkäufers, sondern lassen Sie sich die Eintragung von der Gemeinde bestätigen.

Was passiert, wenn ich eine Immobilie unzulässig als Ferienhaus nutze?

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Euro verhängen. Dazu kommt in der Regel ein Nutzungsverbot der Gemeinde. Die Immobilie bleibt Ihr Eigentum, nur bewohnen dürfen Sie sie eben nicht so, wie Sie es geplant hatten.

Kann ich einen neuen Freizeitwohnsitz schaffen lassen?

In den begehrten Lagen praktisch nicht. Übersteigt der Anteil der Freizeitwohnsitze an allen Wohnungen einer Tiroler Gemeinde acht Prozent, bleibt der Wohnraum der ansässigen Bevölkerung vorbehalten. Gehandelt werden deshalb überwiegend Bestandsobjekte, deren Zulässigkeit aus der Vergangenheit stammt.

Gilt das in allen Bundesländern gleich?

Nein. Raumordnung ist Landessache. Tirol, Salzburg und Vorarlberg regeln besonders streng, weil dort der Druck auf den Wohnungsmarkt am größten ist. Salzburg arbeitet mit Beschränkungsgemeinden und verlangt beim Erwerb eine Erklärung über die beabsichtigte Nutzung. Die Details unterscheiden sich erheblich, weshalb die Prüfung immer für die konkrete Gemeinde erfolgen muss.

Der nächste Schritt

Stand und Quellen

Stand Juli 2026. Zitiert wird das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 in der geltenden Fassung, insbesondere die Begriffsbestimmung der Freizeitwohnsitze, die Beschränkungen nach § 13, die Strafbestimmungen nach § 13a und das Freizeitwohnsitzverzeichnis nach § 14, abgerufen über das Rechtsinformationssystem des Bundes. Für Salzburg und Vorarlberg gelten eigene Landesgesetze mit abweichenden Regelungen. Ob eine konkrete Liegenschaft als Freizeitwohnsitz genutzt werden darf, bestätigt verbindlich nur die Gemeinde.