Für deutsche Käufer ist die österreichische Grunderwerbsteuer eine der wenigen positiven Überraschungen. Sie beträgt 3,5 Prozent - und zwar überall. Während in Deutschland jedes Bundesland einen eigenen Satz festlegt und die Spanne bis 6,5 Prozent reicht, gibt es in Österreich nur diese eine Zahl.
Bemessungsgrundlage: die Gegenleistung
Berechnet wird die Steuer grundsätzlich von der Gegenleistung. Beim üblichen Kauf ist das der Kaufpreis, erweitert um alles, was der Käufer sonst noch aufwendet: übernommene Hypotheken, ausbedungene Leistungen, Tauschgegenstände.
Fehlt eine Gegenleistung oder ist sie zu gering, tritt der Grundstückswert an ihre Stelle. Dasselbe gilt bei Übertragungen im Familienverband, bei Erwerben von Todes wegen und bei bestimmten Gesellschafterwechseln. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist statt des Grundstückswerts der Einheitswert maßgeblich.
Der Stufentarif: wenn nichts oder wenig bezahlt wird
Bei unentgeltlichen Erwerben - Schenkung, Erbschaft, Übergabe innerhalb der Familie - greift nicht der Normalsatz, sondern ein gestaffelter Tarif. Gerechnet wird vom Grundstückswert:
| Stufe | Satz | Steuer in dieser Stufe |
|---|---|---|
| für die ersten 250.000 Euro | 0,5 % | 1.250 Euro |
| für die nächsten 150.000 Euro | 2 % | 3.000 Euro |
| für alles darüber | 3,5 % | je nach Wert |
Der Unterschied ist erheblich. Ein Objekt mit einem Wert von 400.000 Euro kostet beim Kauf 14.000 Euro Grunderwerbsteuer. Wird dasselbe Objekt verschenkt oder vererbt, sind es 4.250 Euro - 1.250 Euro aus der ersten Stufe plus 3.000 Euro aus der zweiten.
Im Familienverband wird Unentgeltlichkeit unterstellt. Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten, Kindern, Eltern, Großeltern, Geschwistern, Nichten und Neffen sowie Verschwägerten in gerader Linie werden stets als unentgeltlich behandelt. Bemessungsgrundlage ist dann der Grundstückswert, angewendet wird der Stufentarif.
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt im Familienverband eine eigene Regelung: zwei Prozent vom Einheitswert.
Ohne Zahlung kein Grundbuch
Die Steuer trägt üblicherweise der Käufer. Abgeführt wird sie über den Vertragserrichter, der die Selbstberechnung vornehmen kann. Erst wenn sie vollständig entrichtet ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - und ohne die kommt das Eigentumsrecht nicht ins Grundbuch.
Das ist der Grund, warum die Grunderwerbsteuer in der Praxis nie vergessen wird: Sie ist Teil der Treuhandabwicklung und blockiert andernfalls den gesamten Vorgang. Was sie zusammen mit den übrigen Posten ausmacht, steht in der Übersicht der Kaufnebenkosten.
Grunderwerbsteuer berechnen
Steuer und Eintragung
Grunderwerbsteuer14.000 €
Eintragungsgebühr Eigentumsrecht, 1,1 %4.400 €
Effektiver Satz auf den Wert4,6 %
Zusammen18.400 €
Stand Juli 2026. Die Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Nicht enthalten sind Vertragserrichtung, Maklerprovision und die Eintragungsgebühr für ein Pfandrecht. Die Selbstberechnung nimmt der Vertragserrichter vor.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Beim entgeltlichen Erwerb, also beim normalen Kauf, beträgt sie 3,5 Prozent. Anders als in Deutschland ist der Satz österreichweit einheitlich - das Bundesland spielt keine Rolle.
Wovon wird sie berechnet?
Grundsätzlich von der Gegenleistung. Das ist die Summe von allem, was die erwerbende Person aufwendet, um das Grundstück zu erhalten: Kaufpreis, übernommene Schulden, Tauschleistungen. Fehlt eine Gegenleistung oder ist sie zu gering, tritt der Grundstückswert an ihre Stelle.
Was gilt bei Schenkung oder Erbschaft?
Dann greift statt des Normalsatzes ein Stufentarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für alles darüber. Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Innerhalb des Familienverbandes wird Unentgeltlichkeit stets unterstellt.
Wer zählt zum Familienverband?
Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, Kinder einschließlich Stief-, Wahl- und Pflegekindern, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie Verschwägerte in gerader Linie.
Wer zahlt und wann?
Die Steuer trägt üblicherweise der Käufer. Abgeführt wird sie im Zuge der Vertragsabwicklung durch den Vertragserrichter, der auch die Selbstberechnung vornehmen kann. Erst nach vollständiger Entrichtung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch gebraucht wird.
Stand und Quellen
Stand Juli 2026. Steuersätze, Stufentarif und Bemessungsgrundlage nach den Angaben des Bundesministeriums für Finanzen zur Grunderwerbsteuer. Bei Schenkungen, Erbschaften und Übergaben innerhalb der Familie hängt die Steuer von der Bewertung des Grundstücks ab, die eigenen Regeln folgt; diese Fälle gehören vor der Vertragserrichtung mit einer Steuerberatung durchgerechnet.
