Das Auto ist der Posten, der beim Umzug nach Österreich am zuverlässigsten unterschätzt wird. Die Logik dahinter klingt vertraut und ist trotzdem falsch: Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenze, also kostet das Mitnehmen nichts. Das stimmt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Es stimmt nicht für die Normverbrauchsabgabe.
Ein Monat, dann greift die Standortvermutung
Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, vermutet das Gesetz, dass auch Ihr Fahrzeug seinen dauernden Standort im Inland hat. Diese Standortvermutung lässt sich zwar widerlegen, aber im Normalfall eines Umzugs greift sie.
Praktisch bedeutet das: Einen Monat nach der erstmaligen Einbringung ins Bundesgebiet sind Zulassungsschein und Kennzeichentafeln bei der Behörde abzuliefern, wenn bis dahin keine österreichische Zulassung erfolgt ist. Machen Sie glaubhaft, dass die Zulassung in diesem Monat nicht möglich war, dürfen Sie das Fahrzeug einen weiteren Monat verwenden. Danach ist Schluss.
Warum die NoVA auch beim Umzug anfällt
Die Normverbrauchsabgabe ist keine Grenzabgabe, sondern eine Zulassungsabgabe. Sie knüpft nicht daran an, dass ein Fahrzeug die Grenze überquert, sondern daran, dass es in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassen wird. Deshalb greift sie beim Neuwagenkauf beim österreichischen Händler genauso wie beim Privatimport und bei der Übersiedlung.
So wird gerechnet
Für Personenkraftwagen gilt seit 1. Juli 2025 eine Formel, die sich am CO2-Ausstoß orientiert. Der Prozentsatz ergibt sich aus den Emissionen abzüglich eines Freibetrags, geteilt durch fünf:
Steuersatz in Prozent = (CO2 in g/km − 91) ÷ 5
Höchstens 80 Prozent. Der Satz wird auf die Bemessungsgrundlage angewendet, also den Fahrzeugwert ohne Umsatzsteuer und ohne NoVA. Liegt der CO2-Wert über 155 g/km, kommen 80 Euro je zusätzlichem Gramm hinzu. Vom Ergebnis werden 350 Euro abgezogen.
Der Abzugsbetrag von 91 Gramm gilt für 2026. Er sinkt seit 2025 jährlich um drei Gramm - die Abgabe steigt also von Jahr zu Jahr, ohne dass sich am Fahrzeug etwas ändert. Für 2025 lag er noch bei 94 Gramm.
| Fahrzeug (CO2, Bemessungsgrundlage) | Satz | Malus | NoVA |
|---|---|---|---|
| Kompaktwagen, 130 g/km, 20.000 Euro | 8 % | - | 1.250 Euro |
| Mittelklasse, 155 g/km, 28.000 Euro | 13 % | - | 3.290 Euro |
| SUV, 180 g/km, 35.000 Euro | 18 % | 2.000 Euro | 7.950 Euro |
| Elektroauto | befreit | - | 0 Euro |
Die Beispiele sind mit den Werten für 2026 gerechnet und dienen der Größenordnung. Der Sprung zwischen der Mittelklasse und dem SUV zeigt, was der Malus anrichtet: 25 Gramm über der Grenze bedeuten allein 2.000 Euro zusätzlich.
Ein Punkt, der für Auswanderer besonders zählt: Die meisten nehmen kein Neufahrzeug mit, sondern ihren Gebrauchtwagen. Bei gebrauchten Fahrzeugen aus dem EU- oder EWR-Raum ist die Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt. Ein 2018 zugelassenes Auto wird also nicht nach der Formel von 2026 berechnet. Das kann günstiger oder teurer ausfallen und lässt sich vorab beim Finanzamt klären.
Der Ablauf in vier Schritten
- Eintragung in die Genehmigungsdatenbank. Jedes importierte Fahrzeug muss dort erfasst sein, bevor es zugelassen werden kann. Das erledigt der Generalimporteur oder die Landesprüfstelle.
- NoVA berechnen und erklären. Über das Formular NoVA 2, wahlweise in FinanzOnline hochgeladen oder bei einem Termin im Finanzamt. Beizulegen sind je nach Kaufart Rechnung oder Kaufvertrag samt Fahrzeugbewertung und der Datenblattauszug aus der Genehmigungsdatenbank.
- Abgabe entrichten. Erst nach Zahlungseingang wird das Fahrzeug in der Datenbank freigeschaltet.
- Zulassen. Bei einer Zulassungsstelle, üblicherweise bei einer Versicherung. Dafür brauchen Sie unter anderem die österreichische Haftpflichtversicherung und den Nachweis über die Freischaltung.
Was das für die Umzugsplanung heißt
- Vor dem Umzug rechnen. Den CO2-Wert finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit lässt sich die Abgabe grob abschätzen, bevor die Entscheidung fällt.
- Den Monat nicht verstreichen lassen. Die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und die Bearbeitung beim Finanzamt brauchen Zeit. Wer erst nach dem Umzug beginnt, gerät unter Druck.
- Beim Gebrauchtwagen die alte Rechtslage prüfen lassen. Sie kann die Rechnung erheblich verändern.
- Den Fahrzeugwechsel durchrechnen. Bei einem emissionsstarken Fahrzeug kann sich der Verkauf in Deutschland und ein Kauf in Österreich unterm Strich lohnen.
NoVA für Ihr Fahrzeug berechnen
Normverbrauchsabgabe
Steuersatz10 %
Abgabe auf den Fahrzeugwert2.500 €
Malus über 155 g/km0 €
Abschlag−350 €
Zu zahlen2.150 €
Werte für 2026, Abzugsbetrag 91 Gramm. Die Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät, es wird nichts übertragen. Für Elektrofahrzeuge fällt keine NoVA an. Verbindlich rechnet die Zulassungsstelle.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit deutschem Kennzeichen in Österreich fahren?
Sobald Sie einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, greift die Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG: Das Fahrzeug gilt als im Inland beheimatet. Ein Monat nach der erstmaligen Einbringung ins Bundesgebiet sind Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzuliefern, wenn bis dahin keine österreichische Zulassung erfolgt ist. Wer glaubhaft macht, dass die Zulassung in dieser Zeit nicht möglich war, darf das Fahrzeug einen weiteren Monat verwenden.
Fällt die NoVA auch bei einem Umzug an?
Ja. Die Normverbrauchsabgabe ist keine Einfuhrsteuer, sondern eine Zulassungsabgabe. Innerhalb der EU entfallen zwar Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, die NoVA wird aber vor der erstmaligen Zulassung in Österreich fällig - ausdrücklich auch bei Übersiedlung.
Wie hoch ist die NoVA für meinen Wagen?
Für Personenkraftwagen gilt seit 1. Juli 2025 die Formel (CO2-Emissionen in g/km minus Abzugsbetrag) geteilt durch 5. Der Abzugsbetrag sinkt jährlich um 3 Gramm und liegt 2026 bei 91 Gramm. Der so ermittelte Prozentsatz wird auf die Bemessungsgrundlage angewendet, höchstens jedoch 80 Prozent. Liegt der CO2-Wert über 155 g/km, kommen 80 Euro je zusätzlichem Gramm hinzu. Vom Ergebnis werden 350 Euro abgezogen.
Gilt für einen Gebrauchtwagen die Formel von heute?
Nicht unbedingt. Bei gebrauchten Fahrzeugen aus dem EU- oder EWR-Raum richtet sich die Berechnung nach der Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt. Wer ein zehn Jahre altes Auto mitbringt, rechnet also nicht mit den Werten von 2026. Das kann die Abgabe deutlich verändern und sollte vor dem Umzug geklärt werden.
Sind Elektroautos befreit?
Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von null sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte diesen Posten in die Rechnung aufnehmen - bei einem emissionsstarken Fahrzeug geht es um mehrere tausend Euro.
Stand und Quellen
Stand Juli 2026. Grundlage sind die Darstellung des Bundesministeriums für Finanzen zur NoVA-Rechtslage ab 1. Juli 2025 und zum Verfahren beim Fahrzeugimport sowie § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ersetzen keine verbindliche Auskunft: Maßgeblich sind der konkrete CO2-Wert, die Bemessungsgrundlage und bei Gebrauchtfahrzeugen die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Verbindlich rechnet das zuständige Finanzamt.
