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Meldezettel und Anmeldung in Österreich

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Deutschland gibt zwei Wochen, Österreich drei Tage. Und ohne die Unterschrift des Vermieters nimmt die Behörde das Formular gar nicht erst entgegen.

3 Tage
Frist ab Bezug der Unterkunft
0 €
kostet die Anmeldung selbst
726 €
Höchststrafe bei Meldeverstoß

Der Meldezettel ist das erste Behördenpapier nach dem Umzug - und die Frist dafür ist kürzer, als die meisten erwarten. Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss das innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzeigen. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Mietvertrag und nicht die Schlüsselübergabe.

Die Fristen im Überblick

VorgangFristAnmerkung
Anmeldung eines neuen Wohnsitzes3 Tage ab BezugGilt für Haupt- und Nebenwohnsitz gleichermaßen.
Abmeldung eines Wohnsitzes3 Tage vor oder nach dem AuszugBeim Umzug innerhalb Österreichs erledigt die Anmeldung das meist mit.
Ummeldung der Wohnsitzqualität1 MonatEtwa wenn aus dem Nebenwohnsitz der Hauptwohnsitz wird.

Warum der Vermieter unterschreiben muss

Auf dem Meldezettel bestätigt der Unterkunftgeber - Vermieter, Liegenschaftseigentümer oder sonst Verfügungsberechtigter - dass er Ihnen die Unterkunft tatsächlich zur Verfügung stellt. Das ist keine Formalie: Der Gesetzgeber will damit Scheinanmeldungen verhindern.

Für Zuziehende aus Deutschland ist das der praktische Knackpunkt. Wer eine Wohnung mietet, braucht den Vermieter oder dessen Hausverwaltung rechtzeitig - und zwar innerhalb der drei Tage. Wer selbst kauft, unterschreibt als Eigentümer für sich, sobald die Einverleibung erfolgt ist; davor unterschreibt der Verkäufer als Verfügungsberechtigter.

Die Verweigerung ist selbst strafbar. Wer als Unterkunftgeber die Unterschrift grundlos nicht leistet, begeht nach § 22 Absatz 2 Meldegesetz eine Verwaltungsübertretung - mit Geldstrafe bis 360 Euro, im Wiederholungsfall bis 1.090 Euro. Wer die Unterschrift also nur aus Bequemlichkeit hinauszögert, hat ein eigenes Problem.

Was Sie mitbringen

  • Den ausgefüllten Meldezettel mit der Unterschrift des Unterkunftgebers. Das Formular gibt es kostenlos zum Download oder bei der Behörde.
  • Öffentliche Urkunden zur Identität: Reisepass oder Personalausweis, je nach Fall auch die Geburtsurkunde. Bei postalischer Einbringung beglaubigte Kopien.
  • Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort - in der Regel das Gemeindeamt, in Wien das Magistratische Bezirksamt.

Die An-, Ab- und Ummeldung selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Meldebestätigung brauchen: je nach Zweck und Bundesland bis zu 14,30 Euro.

Online geht erst ab dem zweiten Mal

Österreich bietet die Meldung digital an - über das Online-Service Meldewesen mit ID Austria oder EU Login, wobei der Unterkunftgeber elektronisch bestätigt. Der Haken für Zuziehende: Das setzt voraus, dass Sie in Österreich schon einmal gemeldet waren. Die erste Anmeldung nach dem Zuzug aus Deutschland läuft deshalb persönlich oder schriftlich.

Meldezettel und Anmeldebescheinigung sind zwei Dinge

Die beiden werden regelmäßig verwechselt, weil beide „Anmeldung" heißen. Der Meldezettel erfasst, wo Sie wohnen - das gilt für jeden im Land, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Anmeldebescheinigung dokumentiert dagegen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht und wird für EU-Bürger nach vier Monaten Aufenthalt fällig.

Beides ist zu erledigen, und zwar in dieser Reihenfolge: erst der Meldezettel innerhalb von drei Tagen, später die Anmeldebescheinigung. Wer nur eines von beiden macht, hat die Sache nicht abgeschlossen.

Ferienhaus: melden oder nicht?

Auch ein Nebenwohnsitz ist meldepflichtig, sobald Sie die Unterkunft beziehen. Die Meldung als Nebenwohnsitz ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Immobilie als Freizeitwohnsitz genutzt werden darf - das entscheidet das Raumordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, nicht das Meldegesetz. Die Meldebehörde prüft diese Frage nicht, sie protokolliert nur.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Anmeldung Zeit?

Drei Tage ab dem Bezug der Unterkunft. Die Frist gilt für den Hauptwohnsitz ebenso wie für einen Nebenwohnsitz und beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Vertragsunterschrift oder der Schlüsselübergabe.

Was kostet der Meldezettel?

An-, Ab- und Ummeldung sind gebührenfrei, ebenso das Formular. Geld kostet nur eine Meldebestätigung, die je nach Zweck und Bundesland bis zu 14,30 Euro ausmacht.

Muss der Vermieter unterschreiben?

Ja. Der Unterkunftgeber - Vermieter, Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigter - bestätigt auf dem Meldezettel, dass er die Unterkunft tatsächlich zur Verfügung stellt. Ohne diese Unterschrift nimmt die Meldebehörde die Anmeldung nicht an. Wer die Unterschrift grundlos verweigert, begeht selbst eine Verwaltungsübertretung.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Die Verletzung der Meldepflicht ist eine Verwaltungsübertretung und nach § 22 Meldegesetz mit Geldstrafe bis 726 Euro bedroht, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro. In der Praxis fallen erstmalige Verstöße deutlich niedriger aus. Wird ein Meldefehler bei einer Wohnsitzerhebung entdeckt, bleibt ein Monat zur Berichtigung, ohne dass eine Strafe droht.

Ist der Meldezettel dasselbe wie die Anmeldebescheinigung?

Nein, das sind zwei getrennte Pflichten. Der Meldezettel erfasst, wo Sie wohnen - das betrifft jeden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht und ist für EU-Bürger nach vier Monaten Aufenthalt fällig. Sie brauchen beides.

Kann ich die Anmeldung online erledigen?

Nur wenn Sie in Österreich bereits einmal gemeldet waren und über ID Austria oder EU Login verfügen. Die erste Anmeldung nach dem Zuzug aus Deutschland läuft persönlich oder schriftlich über die Meldebehörde.

Der nächste Schritt

Stand und Quellen

Stand Juli 2026. Fristen, Unterlagen und Zuständigkeit nach den Informationen des österreichischen Amtsportals oesterreich.gv.at zur An- und Abmeldung des Wohnsitzes; die Strafrahmen nach § 22 Meldegesetz 1991. Die Höhe einer konkreten Strafe setzt die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall fest; erstmalige Verstöße liegen in der Praxis deutlich unter dem gesetzlichen Höchstrahmen.